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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10 B   

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https://dejure.org/2010,117123
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10 B (https://dejure.org/2010,117123)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.11.2010 - L 14 U 216/10 B (https://dejure.org/2010,117123)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. November 2010 - L 14 U 216/10 B (https://dejure.org/2010,117123)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Die von den Ärzten eingeschätzte MdE in Höhe von 20 v.H. stimmt auch mit den in der gesetzlichen Unfallversicherung zur Bemessung der MdE in Rechtsprechung und Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätzen überein, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 18. Januar 2011 - Az.: B 2 U 5/10 R, Rn. 16 m.w.N. - zitiert nach juris) zu beachten sind.
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Deshalb dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können (BVerfG a.a.O. und Beschluss vom 14. Juli 1993 - Az.: 1 BvR 1523/92 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Denn eine rückwirkende Bewilligung unter Beiordnung eines Rechtsanwalts ist immer dann möglich, wenn in dem beendeten Verfahren bereits ein Rechtsanwalt tätig geworden ist (denn in dessen Beiordnung und der damit verbundenen Freistellung des Unbemittelten von dessen Vergütungsansprüchen liegt in einem gerichtskostenfreien und ohne Anwaltszwang ausgestalteten sozialgerichtlichen Verfahren - wie dem vorliegenden - die praktische Bedeutung der Bewilligung von PKH (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - Az.: 1 BvR 391/01 - zitiert nach juris)), alle Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH vorgelegen haben und eine Entscheidung vor der Erledigung der "Hauptsache" aber unterblieben ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2010 - Az.: L 10 AS 664/10 B PKH - veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Abschließend weist der Senat die erstinstanzlich tätig gewordene Kammer hinsichtlich zukünftiger Entscheidungen über einen PKH-Antrag auf die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 26. Juni 2003 - Az.: 1 BvR 11/52/02 - Rn. 11; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2036/07) hin, wonach es dem Zweck der PKH widerspricht, wenn über einen spruchreifen Bewilligungsantrag erst zusammen mit der Hauptsache entschieden wird.
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Dementsprechend darf die Prüfung der Erfolgsaussichten jedenfalls nicht dazu führen, über die Vorverlagerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ins Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe eben dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 2007 - Az.: 1 BvR 68/07, 1BvR 70/07, 1 BvR 71/07 -, zitiert nach juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - L 10 AS 664/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Prozesskostenhilfe; einstweiliger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Denn eine rückwirkende Bewilligung unter Beiordnung eines Rechtsanwalts ist immer dann möglich, wenn in dem beendeten Verfahren bereits ein Rechtsanwalt tätig geworden ist (denn in dessen Beiordnung und der damit verbundenen Freistellung des Unbemittelten von dessen Vergütungsansprüchen liegt in einem gerichtskostenfreien und ohne Anwaltszwang ausgestalteten sozialgerichtlichen Verfahren - wie dem vorliegenden - die praktische Bedeutung der Bewilligung von PKH (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - Az.: 1 BvR 391/01 - zitiert nach juris)), alle Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH vorgelegen haben und eine Entscheidung vor der Erledigung der "Hauptsache" aber unterblieben ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2010 - Az.: L 10 AS 664/10 B PKH - veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2009 - L 6 B 242/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Zweckmäßiger ist es deshalb, zunächst über einen entscheidungsreifen PKH-Antrag (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2009 - Az.: L 6 B 242/08 AS; zum Beurteilungszeitpunkt siehe auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Az.: L 9 B 355/08 AS) zu entscheiden, dessen Rechtskraft (zur beschränkten materiellen Rechtskraft siehe LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Februar 2009 - Az.: L 9 AS 21/09 B) abzuwarten und anschließend das Hauptsacheverfahren fortzusetzen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2009 - L 9 B 355/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Zweckmäßiger ist es deshalb, zunächst über einen entscheidungsreifen PKH-Antrag (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2009 - Az.: L 6 B 242/08 AS; zum Beurteilungszeitpunkt siehe auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Az.: L 9 B 355/08 AS) zu entscheiden, dessen Rechtskraft (zur beschränkten materiellen Rechtskraft siehe LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Februar 2009 - Az.: L 9 AS 21/09 B) abzuwarten und anschließend das Hauptsacheverfahren fortzusetzen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 9 AS 21/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
    Zweckmäßiger ist es deshalb, zunächst über einen entscheidungsreifen PKH-Antrag (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2009 - Az.: L 6 B 242/08 AS; zum Beurteilungszeitpunkt siehe auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Az.: L 9 B 355/08 AS) zu entscheiden, dessen Rechtskraft (zur beschränkten materiellen Rechtskraft siehe LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Februar 2009 - Az.: L 9 AS 21/09 B) abzuwarten und anschließend das Hauptsacheverfahren fortzusetzen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 14 U 68/11
    Selbst wenn der Senat zu Gunsten des Klägers unterstellen würde, dass die entsprechend einzureichenden PKH-Unterlagen vollständig dem SG Bremen vorgelegen hätten, so hätte das von dem Kläger geführte Klageverfahren zum dann maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrages (siehe hierzu bereits Senatsbeschluss vom 11. April 2011 - Az.: L 14 U 216/10 B) aus den Gründen des am heutigen Tag ergangenen Beschlusses zum Verfahren L 14 U 65/11 nach summarischer Prüfung auch keine hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG gehabt.
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